von A bis Z

  • Absenzen
    Absenzen

    Als Eltern sind Sie verpflichtet, Ihr Kind pünktlich und regelmässig zur Schule oder in den Kindergarten zu schicken. Unvorhergesehene Absenzen müssen vor Unterrichtsbeginn der Lehrperson gemeldet werden. Sie führt eine Absenzenkontrolle.

  • Arzt-/Zahnarztbesuche
    Arzt-/Zahnarztbesuche

    Arztbesuche sollen möglichst in die unterrichtsfreie Zeit fallen. Bitte informieren Sie die Klassenlehrperson frühzeitig, wenn dies nicht möglich ist.

  • Begabtenförderung
    Begabtenförderung

    Die Begabtenförderung findet inner- und ausserhalb des Unterrichts statt. Für die Teilnahme am wöchentlichen Begabtenunterricht braucht es eine Abklärung und eine Empfehlung des Schulpsychologischen Dienstes.

  • Besuchsmorgen
    Besuchsmorgen

    Jährlich finden öffentliche Besuchsmorgen in der Primarschule statt. Die Daten sind in der Seuzi Zytig und auf der Homepage hier publiziert.
    Für Besuche ausserhalb der offiziellen Besuchstage ist eine Voranmeldung erwünscht.

  • Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
    Deutsch als Zweitsprache (DaZ)

    Fremdsprachige Kinder erhalten im Kindergarten und in der Schule während maximal zwei Jahren Unterricht in „Deutsch als Zweitsprache“.

  • Dispensationen/Feriengesuche
    Dispensationen/Feriengesuche

    Für Ferienverlängerungen stehen jedem Schulkind zwei Jokertage pro Jahr zu. Aus wichtigen Gründen kann die Schulleitung auf Gesuch hin eine Dispensation von über zwei Tagen bewilligen (siehe §29 der Volksschulverordnung). Das schriftliche Gesuch muss eine Begründung enthalten und mindestens einen Monat vor dem Anlass bei der Schulleitung eingetroffen sein.

    § 29.
    1 Die Gemeinden dispensieren Schülerinnen und Schüler aus zureichenden Gründen vom Unterrichtsbesuch. Sie berücksich­tigen dabei die persönlichen, familiären und schulischen Verhältnisse.
    2 Dispensationsgründe sind insbesondere:a) ansteckende Krankheiten im persönlichen Umfeld der Schülerin­nen und Schüler,b) aussergewöhnliche Anlässe im persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler,c) hohe Feiertage oder besondere Anlässe religiöser oder konfessioneller Art,d) Vorbereitung und aktive Teilnahme an bedeutenden kulturellen und sportlichen Anlässen,e) aussergewöhnlcher Förderbedarf von besonderen künstlerischen und sportlichen Begabungen,f) Schnupperlehren und ähnliche Anlässe für die Berufsvorbereitung
    3 Die Dispensation von einzelnen Fächern ist nur ausnahmsweise und bei Vorliegen besonderer Umstände möglich.

  • Disziplinarische Massnahmen
    Disziplinarische Massnahmen

    Im Volksschulgesetz und in der Volksschulverordnung sind die Disziplinarmassnahmen klar geregelt. Massnahmen durch die Lehrperson:

    • Für kurze Zeit aus dem Schulzimmer weisen
    • Strafarbeit, Nachsitzen (nach Mitteilung an Eltern)
    • Teilnahmeverbot an Anlässen
    • Gespräch mit den Eltern
    • Unterrichtsbesuch in einer anderen Klasse
    • Einziehen von verbotenen Gegenständen gemäss Hausordnung
  • Elternabend
    Elternabend

    Jede Lehrperson, welche eine neue Klasse übernimmt, organisiert einen Elternabend. Er dient dem gegenseitigen Kennenlernen und dem Austausch von Informationen.

  • Elternberatung
    Elternberatung

    Machen Sie sich Sorgen über den Handykonsum Ihrer Tochter? Haben Sie Fragen zur übermässigen Mediennutzung und Gamen Ihres Sohnes? Unsere Kurzberatung für Eltern bietet Ihnen die Möglichkeit, im vertraulichen Gespräch mit einer Fachperson eine Standortbestimmung vorzunehmen, bestehende Fragen, Unsicherheiten und Ängste zu thematisieren und gemeinsam das weitere Vorgehen zu besprechen.
    Dieses Angebot der Suchtpräventionsstelle ist für Erziehungsberechtigte und Eltern mit Wohnsitz im Bezirk Winterthur kostenlos.
    Elternflyer zu verschiedenen Themen finden Sie hier.
    Kontaktieren Sie uns. Beratungstelefon +41 52 267 63 80

    Stadt Winterthur
    Abteilung Prävention & Frühintervention
    Suchtpräventionsstelle für Stadt und Bezirk Winterthur
    Technikumstr. 1
    8403 Winterthur

    Telefon 052 267 63 82
    Telefax 052 267 83 84
    www.suchtpraevention.winterthur.ch

    Wir beraten Sie gerne persönlich oder telefonisch.

  • Elternmitwirkung
    Elternmitwirkung

    Die Elternmitwirkung EMW bezweckt die Kontaktpflege, den regelmässigen Informations- und Meinungsaustausch sowie die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Schule (Schulleitung und Lehrpersonen) und Eltern. Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link

  • Finken
    Finken

    Die Kinder tragen in allen Schulhäusern und Kindergärten Finken oder Hausschuhe mit rutschfester Sohle.

  • Ferien
    Ferien

    Der Ferienplan wird jeweils in der Juli-Seuzi Zytig publiziert und ist auf unserer Homepage hier abrufbar.
    Den Ferienplan finden Sie unter Downloads oder Termine

  • Frühzeitige Einschulung
    Frühzeitige Einschulung

    Ab Schuljahr 2019/20 ist eine frühzeitige Einschulung nicht mehr möglich. Gesuche werden nicht mehr bewilligt (VSG §§3 und 5)

  • Gesundheit
    Gesundheit

    Kinder mit ansteckenden Krankheiten oder starken Erkältungen sollen dem Unterricht fernbleiben.
    Alle Informationen zu den Themen Vorsorgeuntersuch, Impfen und Zahnkontrolle finden Sie im Downloadbereich

  • Hausaufgabenbetreuung
    Hausaufgabenbetreuung

    Von 15:15 Uhr bis maximal 16:45 Uhr bietet die Schule am Montag, Dienstag und Donnerstag in allen Schulhäusern Hausaufgabenbetreuung an. Die Anmeldung ist verbindlich für ein Schuljahr. Die Elternbeiträge von Fr. 10.-- pro Mal werden alle zwei Monate erhoben.

  • IF (Integrative Förderung)
    IF (Integrative Förderung)

    Kinder mit besonderen Bedürfnissen werden durch die schulische Heilpädagogin oder den schulischen Heilpädagogen in den Klassen integrativ unterstützt.

  • Informationskanäle
    Informationskanäle

    Elternbriefe, Elternabende, Seuzi Zytig, Homepage, E-Mail, Flyer.

  • Jokertage
    Jokertage

    Pro Schuljahr stehen jedem Schulkind zwei Jokertage resp. vier Halbtage zur Verfügung. Die Jokertage sind mittels Kommunikationsplattform KLAPP (Absenzen > Jokertage) einzutragen. Die Regeln dazu sind in einem Reglement Jokertage festgehalten. Dieses findet sich im Downloadbereich Dokumente Jokertage.

  • Jugendmusikschule
    Jugendmusikschule

    Möchten Sie mehr über die Jugendmusikschule erfahren oder möchte Ihr Kind ein Musikinstrument erlernen, dann klicken hier

  • KLAPP - unsere Kommunikationsplattform
    KLAPP - unsere Kommunikationsplattform

    Ein guter Kontakt zwischen Schule und Elternhaus ist uns ein grosses Anliegen. Dazu haben wir die Kommunikationsplattform KLAPP eingeführt. Direkt und unkompliziert! Sie finden mehr Infos zu KLAPP unter dieser speziellen Rubrik auf unserer Schulwebsite.

    Generell zur Kommunikation: Für Fragen, Probleme, Rückmeldungen wenden Sie sich bitte zuerst an die Klassenlehrperson. Falls ein Problem nicht geklärt werden kann, wird die Schulleitung beigezogen. Bei Uneinigkeit entscheidet die Schulpflege.

  • Kopfläuse
    Kopfläuse

    Wenn Sie bei Ihrem Kind Nissen oder Kopfläuse feststellen, beginnen Sie unverzüglich mit der Behandlung und informieren die Schulleitung, damit weitere Massnahmen veranlasst werden können (Informationen auch unter www.kopflaus.ch)
    Alle Informationen zum Thema Gesundheit finden Sie im Downloadbereich Dokumente Gesundheit.
    Wir arbeiten on demand mit einer Fachfrau für Kopfläuse an der Schule zusammen. Falls Sie bei Ihrem Kind Kopfläuse feststellen, melden Sie sich bei der Klassenlehrperson Ihres Kindes.

  • Kindergarteneintritt
    Kindergarteneintritt

    Alle Kinder, die zwischen dem 1. August 2017 und dem 31. Juli 2018 geboren sind werden auf Beginn des Schuljahres 2022/2023 schulpflichtig. Das Anmeldeformular erhalten Sie mit weiteren Unterlagen von der Schulverwaltung zugestellt.
    Möchten Sie Ihr Kind um ein Jahr zurückstellen, hat ein Gesuch an die Schulleitung zu erfolgen.
    Das entsprechende Formular, welches Sie elektronisch ausfüllen können, finden Sie unter Downloads. Dieses senden Sie zusammen mit dem ausgefüllten Anmeldeformular und unter Beilage des Berichts des Kinderarztes, einer Fachstelle oder der Spielgruppenleitung an die Schulverwaltung.

  • Logopädie
    Logopädie

    Die Fähigkeit, Sprache zu verstehen und sich ausdrücken zu können, bildet die Grundlage für die Integration in die Schule und ist Voraussetzung für schulisches Lernen. Die Entwicklung der Sprache und der Kommunikationsfähigkeit ist eng verknüpft mit der emotionalen, sozialen, kognitiven und motorischen Entwicklung.

    Die Logopädische Therapie richtet sich an Kinder und Jugendliche des Kindergartens sowie der Primar- und Sekundarstufe, die Auffälligkeiten und Abweichungen in ihrer Sprach- und Kommunikationsentwicklung aufweisen. Diese zeigen sich:

    • auf den Ebenen der Lautbildung und Lautunterscheidung, der Grammatik, des Wortschatzes, des Sprachgebrauchs und des Sprachverständnisses
    • auf der Ebene der Rede (Poltern, Stottern, Mutismus)
    • auf den Ebenen der Stimme oder des Stimmklangs (inkl. Näseln) und des Schluckens
    • auf der Ebene der schriftsprachlichen Kompetenzen (Lesen und Schreiben)

    Als pädagogisch-therapeutische Massnahme unterstützt die logopädische Therapie sprachauffällige Kinder in ihrer mündlichen und schriftlichen Sprachentwicklung. Sie fördert die sprachliche Kommunikationsfähigkeit und stärkt dadurch das Selbstvertrauen und die Persönlichkeitsentwicklung dieser Kinder und Jugendlichen.

    Die Interventionen der logopädischen Therapie werden im Sinne von Frühförderung und Prävention von Lern- und Entwicklungsstörungen schwerpunktmässig auf der Kindergarten- und Unterstufe eingesetzt.

  • Leitbild
    Leitbild

    Das Leitbild ist die ideelle Richtschnur für unsere Schule.

  • Musikalische Grundschule
    Musikalische Grundschule

    In der Musikalischen Grundschule erleben und entdecken die Kinder der 1. und 2. Klassen Musik auf spielerische Weise und mit allen Sinnen. Dazu gehören Bewegung und Körperbewusstsein, Klangerfahrungen mit Instrumenten oder der eigenen Stimme, Schulung und Sensibilisierung des Gehörs und das Entwickeln von Tonvorstellungen. Über vielfältige Aufgaben werden die Kinder zu kreativem Tun angeregt und für späteren Instrumentalunterricht vorbereitet.
    Eltern haben die Möglichkeit, ihr Kind abzumelden. Bei einer Abmeldung wird keine anderweitige Betreuung durch die Schule angeboten.

  • Psychomotorik
    Psychomotorik

    Die Psychomotorik arbeitet im Bereich der Körperwahrnehmung und Bewegung. Den Kindern wird Gelegenheit gegeben, ihre Sinne bewusster einzusetzen und Bewegungen besser steuern zu lernen. Das Kind erfährt eine vertiefte Beziehung zu seinem Körper und damit zu sich selbst. Im Einzelkontakt oder in Gruppenstunden werden die Kinder ebenfalls im sozialen Umgang gefordert.

  • Smartwatches
    Smartwatches

    Der Gebrauch von Smartphones auf dem Schulhausareal ist während der Unterrichtszeiten nicht gestattet. Immer mehr Kinder tragen eine Smartwatch. Solange diese als reine Uhr verwendet wird, ist dagegen nichts einzuwenden. Genau gleich wie für Handys gilt hier aber auch, dass eine Smartwatch während der Unterrichtszeiten (07.20 – 16.00 Uhr durchgehend) nicht als Telefon, Navigationsgerät, Wecker o. ä.) verwendet werden darf. Falls sich eine Schülerin oder ein Schüler nicht an die Schulregeln hält, wird die Uhr von der Lehrperson eingezogen und am Abend wieder abgegeben. Wir bitten Sie, diese Regeln mit Ihrem Kind zu Hause zu besprechen.

  • Schulärztin
    Schulärztin

    Frau Dr. med. Pia Sgarbi, Birchstrasse 2, 8472 Seuzach
    Telefon 052 335 19 19
    (Sprechstunde nach Vereinbarung)

  • Schulleitung
    Schulleitung

    Die Schulleitung ist für die personelle und finanzielle Führung und – zusammen mit den Lehrpersonen (Schulkonferenz) – für die pädagogische Leitung und Entwicklung der Schule verantwortlich. Adresse und Telefonnummer siehe Kontaktdaten.

  • Schulpflege
    Schulpflege

    Die Schulpflege ist die Vertretung der Seuzacher Stimmbürgerinnen und Stimmbürger und trägt gemäss § 42 des Volksschulgesetzes die Gesamtverantwortung für die Führung der Schule. Sie besteht aus 5 Mitgliedern und ist für die politisch-strategische Führung der Schule verantwortlich. Der Präsident oder die Präsidentin ist gleichzeitig Mitglied des Gemeinderates.
    Link zur Schulpflege

  • Schulpsychologischer Dienst (SPD)
    Schulpsychologischer Dienst (SPD)

    Der Schulpsychologische Dienst Winterthur-Land ist zuständig für Beratung, Diagnostik, Intervention und Prävention im Bereich der Schule. Das Angebot steht Kindern, Eltern und Lehrpersonen zur Verfügung.
    Schulpsychologischer Dienst Winterthur Land
    Gertrudstrasse 17, 8400 Winterthur
    Telefon 052 269 32 00
    www.spdwl.ch

  • Schulsozialarbeit
    Schulsozialarbeit

    Die Schulsozialarbeit ist ein Angebot der Volksschule. Sie steht Eltern und Erziehungsberechtigten, Kindern, Jugendlichen und Lehrpersonen kostenloszur Verfügung. Die Fachpersonen beraten und begleiten bei sozialen und/oder erzieherischen Problemen und Schwierigkeiten oder vermitteln weiter zu anderen Schuldiensten oder Hilfsangeboten. Dieses Angebot der Primarschule Seuzach ist der Jugendfachstelle Seuzach angegliedert. Weitere Informationen finden sie unter folgendem Link:
    www.jugendfachstelleseuzach.ch/schulsozialarbeit

  • Schulverwaltung
    Schulverwaltung

    Die Schulverwaltung ist Anlauf- und Auskunftsstelle für An- und Abmeldungen von Schulkindern, Adressänderungen, Jokertage, Dispensationen und allgemeine Fragen. Adresse und Telefonnummer siehe Kontaktdaten.

  • Schulweg
    Schulweg

    Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltern. Der Verkehrsinstruktor der Kantonspolizei empfiehlt, dass die Kinder des Kindergartens und der Unterstufe auf Kickboard usw. verzichten und den Schulweg zu Fuss zurücklegen. Das Abstellen von Fahrrädern auf dem Schulareal ist nur in den dafür vorgesehenen Veloständern erlaubt. Die Primarschule Seuzach übernimmt keine Haftung für Velos, weder bei Diebstahl noch bei Beschädigungen.
    Weitere Informationen zum Schulweg finden Sie im Downloadbereich unter Merkblätter.

  • Schwimmen
    Schwimmen

    Regelmässiger Schwimmunterricht findet im Winterhalbjahr im Hallenbad Birch statt. Die Kindergartenklassen sowie die 1. und 2. Klassen werden von einer Schwimmlehrerin unterrichtet.

  • Seniorinnen und Senioren im Klassenzimmer
    Seniorinnen und Senioren im Klassenzimmer

    Ein gemeinsames Projekt von Pro Senectute und der Primarschule Seuzach zur Förderung des Austausches zwischen den Generationen und zur Unterstützung von Klassen oder einzelnen Schülerinnen und Schülern. Mehr dazu erfahren Sie unter diesem Link unter der Rubrik "offene Stellen"

  • Sprachunterricht
    Sprachunterricht

    Während des Unterrichts wird grundsätzlich die Standardsprache (Hochdeutsch) gesprochen. Im Kindergarten wird teilweise die Standardsprache eingesetzt.Englisch wird ab der 3. und Französisch ab der 5. Klasse unterrichtet.

  • Schulbus
    Schulbus

    DanielTschirky, Busbetrieb, 8543 Bertschikon

  • Tagesstrukturen
    Tagesstrukturen

    Unsere Tagesstrukturen umfassen Morgenbetreuung, Mittagstisch und Nachmittagsbetreuung. Alle Angebote sind kostenpflichtig und können direkt bei der kidéal ag gebucht werden.

  • Therapieangebot
    Therapieangebot

    Gemäss den kantonalen Vorgaben sind bei ausgewiesenem Bedürfnis und aufgrund eines schulischen Standortgesprächs (SSG) folgende Therapien möglich: Logopädie, Psychomotorik.

  • Turnen
    Turnen

    Die Schülerinnen und Schüler turnen mit Geräteschuhen oder in Turnschuhen mit nicht färbender Sohle.

  • Unterrichtszeiten
    Unterrichtszeiten

    Alle Kinder sind am Morgen zwischen 08:10 und 11:50 Uhr in der Schule (Blockzeit).
    Am Nachmittag gelten folgende Zeiten (nicht für alle Klassen gleich):
    13:35 – 14:20 Uhr
    14:25 – 15:10 Uhr
    15:15 – 16:00 Uhr

    Kindergartenstufe:

    • Vormittag: Auffangzeit ab 08:10 Uhr, Unterrichtszeit 08:20 bis 11:50 Uhr
    • Nachmittag: Auffangzeit ab 13:30 Uhr, Unterrichtszeit 13:35 bis 15:10 Uhr (nur 2. Kindergarten)

    Die genauen Anfangs- und Schlusszeiten entnehmen Sie bitte dem Stundenplan Ihres Kindes.Änderungen und Besonderheiten (z.B. Schulreise, Sporttag usw.) werden von den Lehrpersonen rechtzeitig bekanntgegeben. Kinder werden während der Unterrichtszeit nicht ohne vorherige Benachrichtigung der Eltern nach Hause geschickt.

  • Verkehrserziehung
    Verkehrserziehung

    Die Verkehrserziehung erfolgt einmal im Jahr durch einen Verkehrsinstruktor der Kantonspolizei. Jedes Kind erhält bei Kindergarteneintritt einen Leuchtgurt, den es auf dem Kindergartenweg tragen muss.

  • Versicherung
    Versicherung

    Bei Unfällen und Diebstahl ist die Versicherung der Eltern zuständig. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Schulverwaltung.

  • Wegzug oder Umzug
    Wegzug oder Umzug

    Bitte informieren Sie die Lehrperson sowie die Schulverwaltung so früh wie möglich über einen geplanten Wegzug oder Umzug innerhalb Seuzach

  • Zahnpflege / Prophylaxe
    Zahnpflege / Prophylaxe

    Alle Informationen finden Sie im Downloadbereich Dokumente Gesundheit.

  • Zeugnis
    Zeugnis

    Im Kindergarten finden 1 - 2, in der 1. Klasse 2 Gespräche mit den Eltern statt (keine Benotung). In den 2. – 6. Klassen werden die Zeugnisse zweimal jährlich abgegeben, vor den Sportferien und vor den Sommerferien.

  • Znüni/Zvieri
    Znüni/Zvieri

    Bitte geben Sie Ihrem Kind einen Znüni, bei einem langen Nachmittag oder für die Aufgabenbetreuung einen Zvieri mit. Im Interesse einer wirksamen Kariesbekämpfung bitten wir Sie, Ihrem Kind keine Süssigkeiten und Limonaden mitzugeben. Geeignet sind Früchte, Gemüse usw.

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